Eine weitere Vorrausetzung:
Sie stehen in einem ungekündigten Vertragsverhältnis eines durch EFD vermittelten Liefervertrages und damit in einem aktiven Kooperationsverhältnis zu EFD.
Verwalterwechsel:
Sollten Sie durch die Übernahme eines durch uns betreuten Objektes automatisch „EFD-Kunde“ werden, jedoch keine Zusammenarbeit mit EFD wünschen und die von EFD vermittelten Verträge bei unserem Versorger kündigen, ist die Teilnahme an unseren Veranstaltungen nicht möglich.